Dienstag, 18. September 2018

Neuer Stand der Dinge betreffs des Altvaters Gabriel und der Vertreibungen durch das Kloster Koutloumousiou, Heiliger Berg Athos


Drei Mönche (Klostervorsteher) des Klosters Koutloumousiou haben am Morgen des 18.09.2018 den Altvater Gabriel besucht. Ausser dem Brief des Altvaters hat sicher auch die Veröffentlichung des Textes betreffs der geplanten Vertreibungen in vielen griechischen Webseiten (in der unsrigen am 17.09.) dazu beigetragen. Denn wenn auch jemand Gott nicht fürchtet, so fürchtet er doch oft die Menschen und möchte nicht in grosse Unbeliebtheit fallen.


Die Klostervorsteher haben dem Altvater Gabriel versichert, dass er und sein Gehilfe Andreas im Kelli bleiben können.

Nur leider haben sie mit harter Stimme gefordert, dass der Priestermönch P. Irenäus das Kelli zu verlassen hat. So ist dieser nun bereits im Aufbruch und nach seiner zweiten Vertreibung durch das Kloster wieder gezwungen, eine andere Bleibe aufzusuchen.

Damit setzt das Kloster Koutloumousiou nun seine unrühmliche Vertreibungspolitik fort.
Der Grund ist das Stoppen der Memorierung des Namens des Patriarchen von Konstantinopel durch mehrere Mönche, denn der Patriarch Bartholomäus ist nicht nur in die Panhäresie des Ökumenismus gefallen, sondern hat auch zusammen mit der von ihm geleiteten Synode von Kreta (2016) die Panhäresie zum theologischen Fundament seiner “Kirche” (die Anführungszeichen, weil diese nun nicht mehr orthodox ist) und der “Kirchen” gemacht, welche die Beschlüsse der Synode akzeptieren.

Das Kloster Koutloumousiou hatte im März/April 2017 die Mönche Hilarion und Josif aus dem Kloster geworfen (den P. Hilarion mithilfe körperlicher Gewalt) und den P. Makarios aus dem Kathisma des Hl. Nikolaus.
Diese Vertreibungen sind mithilfe der Polizei vollkommen ungesetzlich geschehen, denn alle drei Mönche hatten schriftlich Berufung eingelegt. Nach dem Verfassungsgesetz des Hl. Berges mussten die Berufungen innerhalb von 5 Tagen vom Kloster an den Athosvorstand (zur Verhandlung dort) weitergeleitet werden. Da dies jedoch nicht geschah, waren die Vertreibungsbeschlüsse durch das Kloster nach dem Gesetz ungültig geworden.
In Abwesenheit des P. Makarius wurde gewaltsam die Tür des Kathismas aufgebrochen und dieses mitsamt der darin befindlichen, dem P. Makarios gehörenden Dinge in Beschlag genommen. Das Auto des P. Makarios (welches Verwandte für ihn gekauft hatten aufgrund der Abgelegenheit seines Kathismas) wurde vom Kloster beschlagnahmt und ist bis heute nicht zurückerstattet worden.
Der Priestermönch P. Irenäus wurde vom Kathisma des Hl. Nikodimus vertrieben, welches er gerade erst unter grossen Ausgaben und grosser Mühe restauriert hatte.

Aufgrund des Stoppens der Memorierung des Namens des Patriarchen von Konstantinopel in den Gottesdiensten waren nach der Synode in Kreta (Juni 2016) ausserdem vom serbischen Kloster Chilandari 3 Mönche und 1 Novize vertrieben worden, vom Kloster der Grossen Lavra 1 Priestermönch und 1 Mönch, von der rumänischen Skite Timiou Prodromou 2 Priestermönche (der eine von der Polizei ungesetzlich unter Gewalt mit Handschellen) und 4 Mönche und vom dem Kelli des Hl. Modestus (zum Kloster Simonopetra gehörend) 1 Priestermönch.
Dies ist der Anfang einer neuen Verfolgung orthodoxer Mönche, welche nur aufgrund ihres Festhaltens am Orthodoxen Glauben verfolgt werden.
In mehreren Fällen hat nicht nur das jeweilige Kloster gegen das weltliche Recht verstoßen, sondern ist sogar die Polizei aufgrund ungesetzlicher Handlungen straffällig geworden.


Die Hl. Sechsundzwanzig Märtyrer vom Kloster Zografou unter dem Patriarchen Bekkos

Wenn auch bisher keiner von den Mönchen unter grausamer körperlicher Misshandlung zu leiden hatte, so wird man doch an die Verfolgung und Ermordung der orthodoxen Mönche auf dem Heiligen Berg unter dem Patriarchen Bekkos (1274) erinnert. So warten wir nun den Lauf der Dinge ab, denn es ist offensichtlich, dass der Abfall von der Orthodoxie und das Ausmaß der Häresie jetzt unvergleichlich grösser als damals sind.